Damit Sie in unseren Gesprächen wirklich offen über das, was Sie bewegt, reden können, braucht es eine vertrauensvolle Basis zwischen Ihnen und mir. Diese therapeutische Allianz gilt als so grundlegend wichtig, dass sie besonderen Schutz verdient. Daher unterliegen PsychotherapeutInnen einer strengen Verschwiegenheitspflicht (gesetzlich verankert im Psychotherapiegesetz § 15), die gewährleistet, dass Ihre Geheimnisse bei mir in guten Händen sind.
Auch etwaige Absprachen mit anderen behandelnden Berufsgruppen, die im Rahmen Ihrer Therapie möglicherweise nötig werden könnten, erfolgen nur, nachdem Sie und ich darüber gesprochen haben und ich Ihr Einverständnis dazu eingeholt habe.
Darüber hinaus bin ich verpflichtet, eine Dokumentation zu führen, die einer Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren nach Ende der Behandlung unterliegt. In dieser Dokumentation werden wichtige Eckdaten der Therapie erfasst, jedoch Ihr Name nicht genannt (anstelle dessen wird ein Klientenkürzel eingesetzt, welches nur mir bekannt ist).
Um Ihnen die bestmögliche Unterstützung anbieten zu können, begebe ich mich regelmäßig in Supervision bei ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht unterliegenden PsychotherapeutInnen. Selbstverständlich achte ich auch hier darauf, dass Ihre Anonymität respektvoll gewahrt bleibt.
Auch als Psychotherapeutin unterliege ich der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSVGO). Ihre Daten werden lediglich zur Erfüllung des Behandlungsvertrages oder zur Erfüllung der gesetzlich geregelten Dokumentationspflicht gespeichert (PthG § 16). Nähere Informationen dazu finden Sie
hier.